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NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz
Bis zum 17. Oktober 2024 müssen EU-Mitgliedsstaaten die NIS2-Direktive in nationales Recht umsetzen. In Deutschland geschieht dies durch das "NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz" (NIS2UmsuCG).
Potenziell betroffene Firmen sollten die NIS2-Vorgaben rasch umsetzen. Wir können Sie hierbei unterstützen. Anbei folgen die ersten fünf Tipps zur Vorbereitung:
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Identifizieren: Unternehmen müssen feststellen, ob sie von NIS2 betroffen sind. Die Direktive gilt für 18 Industriesektoren. Es betrifft nicht nur klassische kritische Infrastrukturen wie Energieversorgung, sondern auch Lieferanten und Servicebetreiber.
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Bestandsaufnahme: Unternehmen müssen den Stand der internen IT-Sicherheit erfassen. Dies fokussiert sich auf technische Maßnahmen wie der Einsatz von Firewall und Netztrennung sowie unternehmerischen Prozesse wie Notfallmanagement und Verantwortlichkeiten.
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Übersicht herstellen: Die kontinuierliche Überwachung des Netzwerks auf verdächtige Aktivitäten ist wichtig. Dazu gehört ein internes und externen Monitoring der IT-Systeme. Mitarbeiter müssen zur Nutzung befähigt werden.
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Wirksamkeit prüfen: Getroffene Maßnahmen sollten getestet werden, etwa durch Penetrationstests. Regelmäßige Überprüfungen sind notwendig, da IT-Sicherheit dynamisch ist.
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Incident Response stärken: Meldungen bei Sicherheitsvorfällen müssen schnell erfolgen. NIS2 schreibt kurze Meldefristen vor. Der letzte Punkt betont die Stärkung der Resilienz kritischer Infrastrukturen.
Die vorzeitige Auseinandersetzung mit NIS2 fördert IT-Sicherheit und Investition in die Zukunftsfähigkeit von Unternehmen. Ein früher Beginn der Bearbeitung von NIS2 Anforderungen ermöglicht zudem, dass die Umsetzung zielorientiert und praxisnah umgesetzt werden können.
Ansprechpartner
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Stefan Otto
Product Manager
stefan.otto@cyber24security.de
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