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NIS2.0: Was Unternehmen über die neue EU-Richtlinie wissen müssen

Was Unternehmen über die neue EU-Richtlinie wissen müssen


Die NIS2-Richtlinie bringt neue Anforderungen an die Cyber-Sicherheit von Unternehmen in der EU. Diese Änderungen betreffen nicht nur große Unternehmen, sondern auch viele kleine und mittlere Unternehmen (KMU).

NIS2.0 wird aller Voraussicht im ersten Halbjahr 2025 im deutschen Recht verankert. Unternehmen sollten sich jetzt schon darauf vorbereiten. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat aus diesem Grund vor kurzem einen Betroffenheitsprüfung eingerichtet. Diese ist unter https://www.bsi.bund.de/DE/Themen/Regulierte-Wirtschaft/NIS-2-regulierte-Unternehmen/NIS-2-Betroffenheitspruefung/nis-2-betroffenheitspruefung_node.html aufrufbar.


Die NIS2-Richtlinie zielt darauf ab, die Cyber-Sicherheitsstandards in der EU zu harmonisieren und den Schutz kritischer Infrastrukturen zu stärken. Unternehmen müssen nun sicherstellen, dass sie geeignete Sicherheitsmaßnahmen ergreifen, um Risiken zu minimieren.

Handlungsempfehlungen:

  • Führen Sie eine Risikoanalyse durch, um Ihre aktuellen Sicherheitsmaßnahmen zu bewerten.
  • Entwickeln Sie einen Notfallplan, um schnell auf Sicherheitsvorfälle reagieren zu können.

Mehr Informationen zu der Thematik finden Sie unter https://cyber24security.de/nis2-0.html.

 

Ansprechpartner
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Stefan Otto
Product Manager
stefan.otto@cyber24security.de

+49 39608 2690-02

 

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Cyber Security Analyst
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