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Neue Informationspakete zur NIS-2-Meldepflicht: Was Unternehmen jetzt wissen müssen
Am 30. Juni 2025 hat das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zwei weitere Informationspakete im Rahmen der NIS-2-Richtlinie veröffentlicht. Eines dieser Pakete widmet sich gezielt dem Thema NIS-2-Meldepflicht – ein zentrales Element der Cybersicherheitsanforderungen für sogenannte „regulierte Unternehmen“.
Zur offiziellen BSI-Seite zum Thema
Worum geht es bei der NIS-2-Meldepflicht?
Die NIS-2-Richtlinie verpflichtet bestimmte Unternehmen – insbesondere aus kritischen Sektoren wie Energie, Gesundheit, Verkehr, Finanzen oder digitale Infrastruktur – erhebliche Sicherheitsvorfälle unverzüglich zu melden. Ziel ist es, die Reaktionsfähigkeit auf Cyberangriffe zu erhöhen, Risiken schneller einzuschätzen und die Resilienz digitaler Infrastrukturen zu stärken.
Das neue Informationspaket des BSI gibt einen umfassenden Überblick über:
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Welche Vorfälle meldepflichtig sind: Es handelt sich um erhebliche Sicherheitsvorfälle, die zu einer wesentlichen Störung der Dienste oder zur Gefährdung sensibler Informationen führen.
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Meldefristen: Erste Meldung spätestens innerhalb von 24 Stunden nach Feststellung des Vorfalls.
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Meldungsinhalte: Neben den grundlegenden Informationen zum Vorfall sind auch Einschätzungen zur Auswirkung, mögliche Ursachen sowie erste Gegenmaßnahmen mitzuteilen.
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Was das BSI mit den Meldedaten macht: Die Informationen werden analysiert, um mögliche Bedrohungslagen besser zu bewerten und Handlungsempfehlungen für betroffene und andere Unternehmen abzuleiten.
Warum ist das wichtig?
Die Meldepflicht nach NIS-2 ist ein zentraler Baustein für mehr Transparenz und Koordination im Umgang mit Cyberbedrohungen. Unternehmen, die unter die Regelung fallen, müssen ihre internen Prozesse entsprechend anpassen – insbesondere im Bereich der IT-Sicherheit und des Krisenmanagements.
Die Veröffentlichung des Informationspakets hilft dabei, Unklarheiten zur Meldepflicht auszuräumen und stellt Unternehmen wertvolle Handlungshilfen zur Verfügung.
Fazit
Mit der Veröffentlichung des Informationspakets zur NIS-2-Meldepflicht stärkt das BSI die Unterstützung für Unternehmen im Übergang zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie. Unternehmen sollten sich zeitnah mit den neuen Anforderungen vertraut machen und sicherstellen, dass sie bei einem Sicherheitsvorfall schnell, korrekt und gesetzeskonform reagieren können.
Gerne beraten wir Sie umfassend zur NIS-2-Risikoanalyse, zur Meldepflicht und zu weiteren Themen rund um Cybersicherheit und gesetzliche Anforderungen.
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